Schleppschlauchobligatorium um zwei Jahre verschoben –> neu erst ab 1.1.2024:
Die Vorgaben für die Lagerung von flüssigen Hofdüngern gemäss Luftreinhalte-Verordnung treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Diese Vorgaben werden gleichzeitig in den ökologischen Leistungsnach-weis aufgenommen. Die Vorgaben zur Ausbringung von flüssigen Hofdüngern treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft und werden auf diesen Zeitpunkt hin ebenfalls in den ökologischen Leistungsnach-weis aufgenommen.